ErP 2018

ErP 2018

Seit einigen Jahren werden in Europa Schritt für Schritt ineffiziente, stromfressende elektrische Geräte aus dem Verkehr gezogen. Beleuchtung ist ein Teil davon und viele Typen von Halogenlampen werden in Europa allmählich vom Markt genommen. Es werden jedoch nicht alle Halogenlampentypen in Europa gleichzeitig verboten.

Die Änderungen in der EU-Beleuchtungsgesetzgebung werden stufenweise umgesetzt, sodass die zur Verfügung stehende Auswahl an energiesparenden Alternativprodukten groß genug ist.

Am 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung* zum Verbot von Halogenlampen in Kraft. Dies bedeutet, dass sie für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt nicht mehr hergestellt oder importiert werden können. Verbleibende Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden.

Die folgenden Halogenlampen sind von dieser Entscheidung betroffen:

Halogenlampen (230-240 V)

  • Halogen Classic mit E14 / E27 Sockel, in Glühlampen- und Kerzenform
  • Halogen Capsules mit EEK < B und/oder Lebensdauer < 2.000h

Einige Typen von Halogen-Leuchtmitteln, z. B. Niedervolt-Reflektorlampen in Stab- oder Kapselform, werden weiterhin erhältlich sein und dürfen weiterhin in Europa verkauft werden.

Mehr dazu zeigt die nachstehende Übersicht:

Übersicht über die Gesetzgebung zu Halogenlampen

Ist dies ein Grund zur Besorgnis? Auf keinen Fall!

Philips bietet ein umfassendes Angebot an LED-Alternativen, durch die die verbotenen Halogen Standard- und Kerzenlampen ersetzt werden können.

In dieser Broschüre finden Sie unsere empfohlenen LED-Alternativen für Halogenlampen:
Broschüre herunterladen

* Stage 6 DIM1 (Verordnung (EG) 2015/1428 der Kommission vom 25. August 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht)

ErP - Richtlinie 2017

Auslauf von ineffizienten Entladungslampen für professionelle  Anwendungen und von Halogenlampen mit ungebündeltem Licht

Die dritte und bislang letzte Stufe der Verordnung EU 245/2009 trat am 13. April 2017 in Kraft.

  • Ein Großteil unserer Hochdruckentladungslampen erfüllt bereits heute die zukünftigen Anforderungen der dritten Stufe der ErP-Regulierungen oder wird dahingehend optimiert, so dass sie die Kriterien bis April 2017 erfüllen.
  • Ein kleinerer Teil unseres Portfolios lässt sich technisch nicht weit genug verbessern, so dass diese Produkte mit Inkrafttreten der dritten Stufe auslaufen werden, aber noch zeitlich unbegrenzt abverkauft werden dürfen.

Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad von Vorschaltgeräten für Hochdruckentladungslampen:

Der Stromverbrauch von Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen darf 0,5 W nicht überschreiten, wenn die betriebenen Lampen unter normalen Betriebsbedingungen keinerlei Licht abstrahlen und etwaige andere angeschlossene Bauteile (Netzwerkverbindungen, Sensoren usw.) abgeklemmt sind. Vorschaltgeräte über 400W mit einem hohen Wirkungsgrad und Vorschaltgeräte für SOX-Lampen (BSX...) sind vorerst nicht betroffen.

Die ErP-Richtlinie EG/244/2009 für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht ist auf September 2018 verschoben. Dies betrifft:

  • Alle Halogen Classic Lampen (ehemals EcoClassic)
  • Alle Halogenniedervoltlampen (12V mit Stiftsockel) werden auf Energieeffizienzklasse B und >4000h mittlere Lebensdauer verbessert

ErP - Richtlinie 2016

Auslauf von Spezial-Glühlampen mit ungerichtetem Licht und Halogenlampen mit gerichtetem Licht

Glühlampen mit gerichtetem Licht (z.B. Kopfspiegellampen und stoßfeste Glühlampen), die unter die Verordnung EC/2015/1428 fallen, dürfen ab 25.02.2016 nicht mehr in den Verkehr gebracht, aber noch zeitlich unbegrenzt abverkauft werden:

  • Alle Kopfspiegellampen
  • Herkömmliche Glühlampen mit einer Länge von mehr als 60 mm und einer Nennleistung von mehr als 25 W, die nicht Speziallampen sind

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Lampen für Spezialanwendungen:

  • Bildaufnahme und die Bildprojektiondie
  • Wärmeerzeugung (Infrarotlampen)
  • die Signalgebung (z. B. Lampen für Verkehrsregelung / Flugplatzbefeuerung)
  • farbige Lampen (PAR Lampen)

Im konventionellen Lampenbereich werden zum 01. September 2016 folgende ineffiziente Glühlampen und Halogenlampen gemäß ErP-Richtlinie Nr. EC/1194/2012 mit gerichtetem Licht auslaufen:

  • 12V Halogenniedervoltlampen mit Reflektor <4000 Stunden mittlerer Lebensdauer
  • Alle 230-240V Halogenlampen mit Reflektor (R39/50/63/80)
  • Alle Halogenlampen mit Reflektor und GU10 Sockel
  • Alle PAR16/20/30/38 Lampen

Produkte, die vor dem 01.09.2016 in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom Handel noch zeitlich unbegrenzt abverkauft werden. Für die meisten Produkte wird es einen effizienten und langlebigen Halogen- oder LED-Ersatz geben.

ErP - Richtlinie 2015

Auslauf von ineffizienten Entladungslampen für professionelle Anwendungen

In der Durchführungsverordnung EU 245/2009 (ErP) für Büro-, Industrie und Straßenbeleuchtung wurden neue Anforderungen an die Mindesteffizienz bei Hochdruckentladungslampen festgelegt. Ineffiziente Quecksilber- und Natriumdampflampen wurden daher ab 13. April 2015 aus dem Programm genommen. Aus dem Philips Portfolio werden demnach alle HPL und Son H Lampen auslaufen. Eine Ausnahme bildet die bekannte SON H 68W, die auch als Ersatz für HPL 80 W eingesetzt wird. Philips wird diese Lampe weiterentwickeln, damit sie den neuen Energieeffizienzkriterien entspricht.

Rückblick ErP - 2014

Der Weg in eine energieeffiziente Zukunft geht weiter

Bereits in den letzten Jahren haben wir Sie über Veränderungen im  Lichtmarkt informiert, denen die ErP-Richtlinie (2009/125/EG) zu Grunde liegt. Zum 01.09.2014 ist die 2. Stufe der EU Verordnung 1194/2012 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für Glühlampen und Halogenlampen mit gerichtetem Licht (das heißt mit Reflektor) haben wir untenstehend für Sie zusammengefasst.

  • Gerichtete Glühlampen (Non-PAR) müssen mindestens Energieeffizienzklasse D erreichen. Da dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind Glühlampen mit Reflektor (z.B. NR50, NR63) zum 01.09.2014 ausgelaufen.
  • Gerichtete Hochvolt-Halogenlampen müssen mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen.
  • Gerichtete Niedervolt-Halogenlampen müssen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
  • Gerichtete Hochvolt- und Niedervolt-Halogenlampen müssen mindestens eine mittlere Lebensdauer von 2.000h aufweisen. Daher sind alle 1.000 h Lampen ausgelaufen.

Als Ausnahmen der EU Verordnung gelten gemäß Artikel 2 & 3 Spezialprodukte, z.B. Lampen zur Wärmeerzeugung (Infrarot). Die verbindlichen Ökodesign-Anforderungen betreffen in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Produkte. Produkte, die vor dem 01.09.2014 in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom Handel zeitlich unbegrenzt abverkauft werden. In der Schweiz ist die Regelung für gerichtetes Licht und LED-Lampen erstmalig am 01.08.2014 in Kraft.

Die oben genannten Beispiele sind eine Zusammenfassung aus vorliegender Verordnung. Die komplette Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:

EUR-Lex - European Union law

Philips begleitet Sie gerne auf dem Weg in eine energieeffiziente Zukunft.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Philips-Ansprechpartner.

Die Ökodesign Verordnung

Wir bieten Ihnen nachhaltige und energieeffiziente LED-Lampen für professionelle Anwendungen, ohne Kompromisse, Qualität und Leistungsfähigkeit. Unsere Produkte entsprechen damit der Ökodesign Verordnung.

Wie entsorge ich alte Lampen richtig?

Recycling von LED- und Energiesparlampen

Sie enthalten in geringen Mengen Schadstoffe und müssen daher fachgerecht entsorgt werden. Dafür stehen bundesweit Wertstoffhöfe und Sammelstellen zur Verfügung, die Ihre alten Lampen kostenlos entgegennehmen.

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